Zutrittsregelungen

Für MitgliederInnen, Ballsportler und InteressentInnen

Änderungen ab Sonntag, 03.04.2022:

  • 3G-Regel entfällt
  • FFP2-Maskenpflicht entfällt

Bis einschließlich Samstag, 02.04.2022 gelten folgende Zutrittsregelungen:

  • 3G (statt 2G+)
  • Bei Geimpften und Genesenen entfällt der negative Testnachweis
  • Bei Ungeimpften ist beim Check-In ein negatives Testergebnis vorzulegen bzw. vor Ort durchzuführen.

  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die weder geimpft noch genesen sind, benötigen außerhalb der Ferien keinen negativen Testnachweis. Der Nachweis Schüler*in und minderjährig ist nachzuweisen.

Auslastung in den jeweiligen Bereichen:

  • Fußball: Maximale Gruppengröße von 15 Personen (pro Court).
  • Wellness: Auslastung wird auf maximal 40 Personen angepasst
  • Kurse: Maximale Teilnehmeranzahl von 15 Personen

ACHTUNG! Änderung des Genesenenstatus‘ seit 15.01.2022:
Aufgrund einer Änderung der Richtlinien des Robert Koch-Instituts (Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung) ist der Genesenenstatus nur noch 3 Monate gültig.
Diese Änderung gilt auch rückwirkend für Genesenenzertifikate, welche vor dem 15.01.2022 ausgestellt wurden.

Testmöglichkeiten:

  1. Antigen-Selbsttest in einem der Testzentren in Freilassing.
  2. Selbsttest vor Ort:
    – Schnelltest-Kid zum Selbstkostenpreis von 4,00 EUR.
    – Selbsttest vor Ort mittels selbst mitgebrachten – zugelassenen Test-Kid.

Der negative Testnachweis ist 24 h bzw. bei PCR-Test 48 h gültig.

Sonderöffnungszeiten

Ostern

07.04. bis 10.04.23